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Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung ist die Überwachung des so genannten ruhenden Verkehrs und die Verfolgung und Ahndung dabei festgestellter Ordnungswidrigkeiten.
„Früher war das doch erlaubt…“
„Mein Auto stört doch niemanden…“
„Ich hab doch nur kurz…“
Das sind die klassischen Aussagen, die sehr häufig gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Verkehrsüberwachung geäußert werden.
Tatsache ist, dass heute wieder verstärkt Kontrolliertes auch „früher“ nicht erlaubt war, sondern schlichtweg nicht oder nur in sehr geringem Umfang überwacht bzw. geahndet wurde. Der eine oder andere Verkehrsteilnehmer leitet daraus eine Erlaubnis ab, „so“ halten oder parken zu dürfen.
„Niemanden zu stören“ geht in der Regel von der eigenen Wahrnehmung und von der Ist-Situation aus, gerade dann, wenn der Halt- oder Parkvorgang vollzogen wird. Ob, wie und zu welchen Behinderungen oder Beeinträchtigungen es danach kommen kann, wird oft nicht bedacht.
Auch bei der Einschätzung, dass man doch nur „kurz“ gehalten oder geparkt habe, weicht die gefühlte Zeit meist von der tatsächlichen Dauer ab.
Tatsache aber ist, dass auf Grund der gestiegenen Zahl an Kraftfahrzeugen der vorhandene Parkraum immer knapper wird, auf der anderen Seite aber auch der Einzelne immer weniger Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt.