Kommunales Förderprogramm für Solaranlagen und für Maßnahmen zur Klimaanpassung in und an Bestandsgebäuden

Der Klimawandel ist allgegenwärtig und wir spüren die Veränderungen und Auswirkungen immer häufiger. Der Sommer ist in der Regel geprägt von extremer Hitze und vereinzelten heftigen Regenereignissen. Der Winter ist zu mild und zu kurz. Die Jahreszeiten Frühling und Herbst sind so schnell vorüber, als würde es sie gar nicht geben. Um mit den sich verändernden Umweltbedingungen umgehen zu können, müssen wir alle unsere Einstellung gegenüber den Ressourcen ändern und nachhaltiger sowie umweltfreundlicher leben.

Die Ressource Energie, als auch Wasser, sind für uns überlebenswichtig, denn ohne sie würde es unseren Alltag in der jetzigen Form nicht geben. Deshalb hat die Stadt Röthenbach an der Pegnitz zusammen mit der Stadtwerke Röthenbach GmbH für Sie dieses Förderprogramm erarbeitet. Die hier aufgeführten Fördergegenstände fokussieren sich auf den Ausbau an erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Mit diesem Förderprogramm unterstützen wir Sie in ihrem Vorhaben. Machen Sie mit und investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft der Stadt Röthenbach an der Pegnitz.

Fördergegenstände

  • Photovoltaikanlagen
  • Balkonsolaranlagen

  • Batteriespeicher

  • Solarthermie

  • Fassadenbegrünung

  • Dachbegrünung und

  • Zisternen bzw. Regenwassertanks

Die Zuschusshöhen bzw. Förderhöhen können Sie aus dem Flyer entnehmen.

Allgemeine Bedingungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz in Röthenbach an der Pegnitz sowie gemeinnützige Organisationen, die Ihren Hauptsitz in der Stadt haben. Ebenso sind Privatpersonen antragsberechtigt, die eine Liegenschaft oder ein Grundstück in Röthenbach besitzen, auf dem die Maßnahme erfolgen soll. Bezuschusst werden alle Maßnahmen, die ab dem 01.01.2023 installiert bzw. abgeschlossen sind (die genaue Nachweisführung ist der Beschreibung der Fördergegenstände im Flyer zu entnehmen).

Eine Bezuschussung von bereits realisierten Maßnahmen in der Vergangenheit ist nicht möglich. Die zu fördernde Maßnahme muss sich im Stadtgebiet befinden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt der zu Verfügung stehenden  Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen; eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Von dem Fördergegenstand ist mit dem Antrag ein Foto einzureichen. Die Stadt darf die Antragsdaten und das Bild in anonymisierter Form für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz nutzen. Der Betrieb der geförderten Maßnahme ist mindestens 5 Jahre durchzuführen. Bei einer vorzeitigen Aufgabe der Nutzung ist eine Meldung an die Stadtverwaltung zu tätigen und eine anteilige Rückerstattung des Förderzuschusses zu leisten.

Die Antragsunterlagen zu den Fördergegenständen können nachfolgend heruntergeladen werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an katharina.poehler@roethenbach.de.

Das Förderprogramm wurde in Kooperation mit den Stadtwerken Röthenbach GmbH erarbeitet. Für Kunden der Stadtwerke wird ein zusätzlicher Zuschuss für einige Fördergegenstände seitens der Stadtwerke ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien der Stadtwerke angegeben.

Flyer zum Förderprogramm

Download
Flyer Förderprogramm(1 MB)

Antragsformulare

Antrag Balkonsolaranlage

Antrag Photovoltaikanlage

Antrag Solarthermie

Antrag Zisterne/Regenwassertank

Antrag Fassadenbegrünung

Antrag Batteriespeicher

Antrag Dachbegrünung

 

 

 

 

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