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Aktuelle Nachrichten und Termine aus Röthenbach
17.03.2020 · Wirtschaftsförderung
+++ UPDATE +++
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat inzwischen Auslegungshinweise zur erlassenen Allgemeinverfügung („Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17.03.2020 Az. Z6a-G8000-2020/122-83“).
Diese Positivliste wird laufend aktualisiert und ist unter diesem Link zu finden.
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Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat Bayerns Ministerpräsident Söder den Katastrophenfall ausgerufen. Ab 18.3.2020 müssen deshalb alle Einzelhandelsgeschäfte in Röthenbach geschlossen bleiben. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig sind, bleiben geöffnet. Zudem werden die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet.
Für einzelne Stände gelten durch den Freistaat Bayern definierte Einschränkungen. Stände, die keinen Lebensmittelhandel betreiben, müssen geschlossen bleiben.
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Bei individuellen Nachfragen, ob Ihr Geschäft von den Maßnahmen zur Schließung betroffen ist bzw. eine Ausnahme darstellt, wenden Sie sich bitte an die Genehmigungsbehörde am Landratsmt Nürnberger Land:
Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personennahverkehr, Verkehrsbehörde
Abteilungsleiter
Herr Bezold
Tel.: 09123 / 950-6003
f.bezold@nuernberger-land.de