Bekanntmachung: Geänderte Zutrittsregelung für Rathaus/Bürgerbüro/Bauamt
04.01.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus
Ab Montag, den 10.01.2022 gilt die 3G-Regel für alle Besucher*innen
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und auf Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist ab 10.01.2022 der Zutritt zum Rathaus/Bürgerbüro/Bauamt nur möglich, wenn zuvor ein Nachweis nach der 3G-Regel (geimpft/genesen oder getestet) vorliegt.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei Zutritt des Rathauses/Bürgerbüros/Bauamtes den entsprechenden Nachweis am Eingang bereits zu halten.
Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Mitarbeiter*innen telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Unter www.roethenbach.de/Menüpunkt Rathaus/Einrichtungen finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Röthenbach, den 4. Januar 2022 STADT RÖTHENBACH A.D.PEGNITZ