Entwässerungssatzung - Antrag auf Freimengen

Besitzer eines Gartens können gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf Antrag folgende Freimengen von der Kanaleinleitungsmenge (Schmutzwassergebühr) in Abzug bringen:


a)  Bei einer Gartenfläche bis zu 80 m² eine Wassermenge von jährlich höchstens 5 m³


b)  Bei einer Gartenfläche von 80 m² bis 200 m² eine Wassermenge von jährlich höchstens    10 m³


c)  Bei einer Gartenfläche von mehr als 200 m² eine Wassermenge von jährlich höchstens      20 m³


Es besteht außerdem die Möglichkeit bei einem außerordentlich hohen Verbrauch den Gartenwasserverbrauch durch einen sog. Gartenwasserzähler messen zu lassen. Dieser muss geeicht und frostsicher von einer Fachkraft mit entsprechendem Nachweis installiert werden und von den Stadtwerken der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz verplombt werden. Die Kosten für die Installation, Wartung und Verplombung sind vom Gebührenschuldner zu tragen. In allen Fällen ist allerdings mindestens eine Einleitungsgebühr von 12 m ³ zu bezahlen.
Falls eine Gewährung der Freimenge in Betracht kommt, kann dieses mittels unten stehenden Antragsformulars beantragt werden. Dieses kann per Post oder Fax an folgenden Adresse geschickt werden:


Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Steuern und Verbrauchsgebühren
Friedrichsplatz 21
90552 Röthenbach a.d.Pegnitz
Telefon: 0911/9575-135
Fax: 0911/9575-18135

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