Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass sich der Arbeitsbereich der Vollsperre ab 19.03.2025 bis voraussichtlich 11.04.2025 verlagert und auf Höhe der Hausnummern 81 bis 88 eingerichtet wurde.
Aus gegebenem Anlass weisen wir die Bevölkerung darauf hin, dass die Zuständigkeit zur Ausführung der Straßenverkehrsordnung, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, bei den Straßenverkehrsbehörden, der Polizei und den Bauunternehmern mit Fachkundenachweis liegt (§§ 44, 45 StVO, RSA21).
Der Eingriff durch Unbefugte stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern vielmehr eineGefährdung der Allgemeinheit!
Daher werden die Baustellenbereiche aus Gründen der Sicherheit und Ordnung engmaschig überwacht. Eingriffe in Verkehrsregelungen sowie eingerichtete Arbeitsstätten durch Unbefugte werden ausnahmslos der Strafverfolgung übergeben.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Wegen Wartungsarbeiten an der städtischen Internetverbindung kann es im Laufe des Tages immer wieder zu Verbindungsabbrüchen u.a. in der Telefonie kommen. Wir bitten um Verständnis!