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15.10.2020 · Wirtschaftsförderung
Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Die Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet sowie die Zugangsbedingungen vereinfacht.
Detaillierte Informationen zu den Modalitäten der aktuellen – und in Kürze auch der verlängerten – Überbrückungshilfe sind in einem laufend aktualisierten FAQ der Bundesregierung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zusammengestellt.