Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

25.03.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Der Stadtrat hat am 23. März 2022 eine neue Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Bereich der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz beschlossen.

Es dürfen die Ladengeschäfte anlässlich des jährlichen Gewerbetages und des Blumenfestes an Sonntagen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Den Bekanntmachungsvermerk sowie die Rechtsverordnung finden Sie hier:

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