Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für den Röthenbach
27.02.2017 · Mitteilungen aus dem Rathaus
Das LRA Nürnberger Land beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für den Röthenbach im Landkreis Nürnberger Land.
Hierzu findet ein Erörterungstermin am Montag, 27.03.2017 um 9:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal, 1. OG des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz statt.
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