Ehrenamtliche für das Jugendschöffenamt gesucht

19.12.2022 - Mitteilungen aus dem Rathaus

NÜRNBERGER LAND (lra) – Jugendschöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen in Strafverfahren, bei denen Jugendliche angeklagt sind. Im Jahr 2023 findet die Jugendschöffenwahl für die nächste Amtsperiode von Anfang 2024 bis Ende 2028 statt. Das Jugendamt ruft alle Interessierten auf, sich bis zum 13. Januar 2023 online zu bewerben.

In der deutschen Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Berufsrichter*innen teil, sondern auch Menschen ohne juristische Vorbildung: Schöff*innen. Diese Personen stammen aus ganz verschiedenen Gruppen der Bevölkerung. Sie sollen ihre Perspektiven und ihre Weltsicht als Nicht-Jurist*innen einbringen, quasi „das Volk“ repräsentieren, in dessen Namen in der Bundesrepublik Urteile verhängt werden. Sie sind ein wichtiges Element unserer Demokratie, denn sie stellen ein Bindeglied zwischen der Staatsgewalt und der Gesellschaft dar. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen nehmen Schöff*innen in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter*innen an den Entscheidungen der Hauptverhandlung teil. Das Jugendschöffenamt bezieht sich auf Verhandlungen, in denen Jugendliche auf der Anklagebank sitzen.

 

Das Jugendschöffenamt geht mit viel Verantwortung einher. Es verlangt deswegen Unparteilichkeit, Selbständigkeit, ein klares Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und eine gewisse Belastbarkeit. Wer es annehmen möchte, sollte Erfahrung mit der Erziehung junger Menschen haben, beispielsweise selbst Kinder haben, auf der Arbeit Jugendliche ausbilden oder Jugendgruppen in einem Verein leiten. Eine pädagogische Ausbildung ist jedoch nicht nötig, Schöff*innen sollen idealerweise aus allen Schichten, Branchen und Altersgruppen stammen. Weitere Voraussetzungen sind

 

  • ein Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land,
  • am Stichtag 1. Januar 2024 ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren
  • sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Beherrschung der deutschen Sprache.

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern führen kann, kommt leider nicht infrage.

 

Jugendschöff*innen werden gewählt. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann sich bis zum 13. Januar 2023 über das Online-Verfahren bewerben, abrufbar unter www.nuernberger-land.de/jugendschoeffen. In der ersten Jahreshälfte 2023 erstellt und beschließt der Jugendhilfeausschuss dann eine Vorschlagsliste mit Personen, aus denen der unabhängige Wahlausschuss des Amtsgerichts Hersbruck in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen wählt. Wer gewählt wird, wird bis Dezember 2023 benachrichtigt.

 

Das Jugendschöffenamt ist ein Ehrenamt, für das es kein Gehalt oder Entgelt gibt. Es besteht aber ein Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Eine Entschädigung wird gewährt für Zeitversäumnis (Grundentschädigung, Entschädigung für Verdienstausfall oder Nachteile bei der Haushaltsführung), für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand. Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffinnen und Hauptjugendschöffen erstreckt sich voraussichtlich auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöff*innen gewählt; sie werden herangezogen, wenn die Hauptschöff*innen, zum Beispiel wegen Krankheit, an einer bestimmten Verhandlung nicht teilnehmen können.

 

Interessierte können sich bei Fragen gerne an Frau Zangl und Frau Heider vom Jugendamt Nürnberger Land wenden, erreichbar unter den Telefonnummern 09123 950 6717 und 09123 950 6464 oder via Mail an jugendschoeffen@nuernberger-land.de.

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