Coronavirus: Unterstützung für betroffene Unternehmen

17.03.2020 - Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Liquiditätsproblemen auf Fördermöglichkeiten des Freistaates und des Bundes zurückgegriffen werden. Bund und Freistaat Bayern haben die Programme ausgeweitet. Zudem wurden Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen.

Härtefallfond Corona

Die Bayerische Staatsregierung wird ein Soforthilfeprogramm einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern mit einer Betriebsstätte in Bayern gestellt werden.

Höhe der Soforthilfe: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.

Beantragung. Für Unternehmen in Mittelfranken ist der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Antrag hier herunterladen, PDF) an die Regierung von Mittelfranken zu senden. Auf der Webseite der Regierung von Mittelfranken finden Sie zudem Ausfüllhilfen und FAQs zur Corona-Soforthilfe.

Möglichkeit der Steuerstundung

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Den Antrag zur Steuerstundung finden Sie hier (PDF).

Finanzielle Unterstützungsangebote

Es stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern und der KfW zur Verfügung.

Der Freistaat Bayern stellt mit einer weiteren Rückbürgschaft über 100 Millionen Euro sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann. Die LfA kann Bürgschaften für Bankkredite an Firmen im Rahmen von zusätzlichen 500 Millionen Euro ausgeben. Die Ausfallbürgschaften bei der LfA werden auf bis zu 80% bis 90% erhöht.

Auch seitens des Bundes ist eine Erhöhung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellungen) auf bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro bei der KfW angekündigt.

In der aktuellen Situation dürfte für viele Unternehmen die Sicherung der Liquidität im Vordergrund stehen. Hierfür bieten sich insbesondere der Universalkredit und der Akutkredit der LfA an. Bei der KfW sind die KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite von besonderer Relevanz

Unternehmen, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank, bei der die LfA- bzw. KfW-Kredite beantragt und ausbezahlt werden.

Hotline der LfA-Förderberatung
Telefon: 089 / 21 24 - 10 00
 
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001

Neuregelung der Kurzarbeit

Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.

Darüber hinaus werden – wie von Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt. Im Einzelnen soll es folgende Erleichterungen geben:
  • Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.
Diese erweiterten Regelungen sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Antragstellung bereits jetzt möglich.

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antrags­funktion finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
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