Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 16. Oktober, 14 Uhr

16.10.2020 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Pressemitteilung des Landratsamtes Nürnberger Land über das aktuelle Infektionsgeschehen zur Verfügung.

NÜRNBERGER LAND (lra) – Heute sind im Nürnberger Land erneut 16 Neuinfektionen zu vermelden, aus Altdorf, Burgthann, Hersbruck, Lauf, Ottensoos, Schwaig und Schwarzenbruck. Damit beträgt die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land nunmehr 884. 744 Personen gelten als genesen, es bleibt bei 45 mit oder am Corona-Virus Verstorbenen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 70, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 41,18.

 

Im Detail (Nennung ab 5 Fällen):

Altdorf: 69, Burgthann: 57, Feucht: 77, Verwaltungsgemeinschaft Happurg: 17, Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld: 5; Hersbruck: 41, Kirchensittenbach: 7, Lauf: 149, Leinburg: 33, Neuhaus: 6, Neunkirchen: 37, Ottensoos: 19, Pommelsbrunn: 14, Reichenschwand: 10, Röthenbach: 162, Rückersdorf: 18, Schnaittach: 31, Schwaig: 58, Schwarzenbruck: 23, Simmelsdorf: 6, Verwaltungsgemeinschaft Velden: 20, Winkelhaid: 19.

 

Damit hat das Nürnberger Land den Warnwert von 35 bestätigten Fällen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. Das Landratsamt steht mit dem LGL, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das den Warnwert gegenprüfen und bestätigen muss, und dem Bayerischen Gesundheitsministerium in Austausch und erarbeitet eine Verordnung, die voraussichtlich ab Anfang nächster Woche im Landkreis gelten wird. Diese Verordnung wird als Pressemitteilung auf der Website des Amts, als Amtsblatt, das sich dann sowohl in den Zeitungen als auch auf der Website des Amts finden lässt, und als Aushang im Amt selbst publiziert.

 

Diese Verordnung wird sich eng an den Maßnahmen orientieren, die Ministerpräsident Söder gestern, am 15. Oktober, verkündet hat. Diese sind für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz größer als 35:

- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, auch in weiterführenden Schulen (nicht in Grundschulen).

- Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.

- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

 

Diese und weitere Infos finden Sie unter: www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-oktober-2020/. Was wie genau für den Landkreis gilt, wird in der Verordnung stehen.

 

Dass diese bzw. an diese Maßnahmen angelehnte Regeln voraussichtlich ab Anfang nächster Woche rechtskräftig werden, ist das eine. Zum anderen rufen Landratsamt, Gesundheitsamt und Regierung abermals eindringlich dazu auf, schon jetzt alle vermeidbaren Kontakte auch wirklich zu vermeiden und zu überlegen, ob das, was man vorhat, wirklich sinnvoll und unbedingt notwendig ist.

 

Dem Landratsamt und dem Gesundheitsamt ist absolut bewusst, dass diese Regeln den Menschen viel Beherrschung und Verzicht abverlangen, dass es sehr ärgerlich und schmerzhaft ist, Vorhaben abzusagen, auf die man sich schon lange gefreut hat, und dass viel Verunsicherung herrscht, wie es weitergehen wird. Aber es gilt jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren, Verantwortung wahrzunehmen und Schlimmeres abzuwenden.

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