Corona-Lockerungen: Diese genehmigungspflichtigen Regelungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021

21.05.2021 - Lokale Nachrichten

Der Landkreis Nürnberger Land liegt bei der 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut seit fünf Tagen unter dem Wert von 100.

Während einige Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Außengastronomie, bestimmten kulturellen und touristischen Angeboten sowie für Fitnessstudios und Schwimmbäder dem Einvernehmen des Ministeriums.

Die Genehmigung für die nachstehenden Bereiche wurde nun erteilt, die Regelungen treten somit ab Samstag, 22. Mai 2021 im Landkreis Nürnberger Land in Kraft:

Außengastronomie

Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten. Eine Testpflicht (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) besteht, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen.

Kultur

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen mit Testpflicht öffnen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich. Es besteht eine Testpflicht für Besucher*innen.

Sport

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) möglich. Fitnessstudios dürfen mit Testpflicht für kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Der Besuch von Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) ist für bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplätze und es besteht Testpflicht.

Übernachtungsangebote

Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen auch zu touristischen Zwecken öffnen.Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen, die im Rahmen des Übernachtungsangebots stattfinden sind zulässig. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis nachweisen können.

(Touristische) Freizeitangebote

Freibäder können unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Besucher*innen benötigen einen Termin und ein negatives Testergebnis (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist mit Testpflicht für Kund*innen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) erlaubt.

Laien- und Amateurensembles

Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen zusammenwirken sind erlaubt.

Weitere Informationen und Rahmenkonzepte

Die erforderlichen Rahmenkonzepte für die einzelnen Bereiche sind unter folgenden Links zu finden:

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=1127 einsehbar.

Weitere, im Landkreis geltende Corona-Regelungen stehen unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6089

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Nürnberger Land vom 21.05.2021

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