Corona-Ampel in Bayern auf Gelb: Diese Regeln gelten seit Sonntag, 7.11.2021

08.11.2021 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Die Ampel wird dann gelb, wenn in den letzten sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind.

Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, geltenlandesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag die folgenden Regelungen:

Masken
Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske.
In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).

Veranstaltungen und Einrichtungen, die bisher nach 3G zugänglich waren.
Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich. Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.

Bildungseinrichtungen
Ausgenommen hiervon sind die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote wie die Volkshochschule einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen
Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

Pflegeeinrichtungen
In den Pflegeeinrichtungen müssen Personal und Besucher, unabhängig vom Impfstatus, mindestens zweimal wöchentlich getestet werden (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests).

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