Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste bis 01.03.2023

06.02.2023 - Mitteilungen aus dem Rathaus

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Für Röthenbach a.d.Pegnitz können 8 Personen der Justiz vorgeschlagen werden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind, ausgeübt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise an den städt. Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet oder mit weiteren Formularen hier auf der Internetseite der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz (www.roethenbach.de).

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 01. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben. Dazu verwenden Sie die in der Anlage beigefügten amtlichen Formulare.

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, Ordnungsamt, Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gerne zur Verfügung unter 0911 / 95 75 125, Herr Holzammer.

 

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