Warnhinweis zu Verwarnungen und Zahlungsaufforderungen
10.08.2026 - Lokale Nachrichten
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass im öffentlichen Verkehrsraum Verwarnungen ausschließlich durch den zuständigen Zweckverband oder die Polizei ausgesprochen werden. Sogenannte Vertragsstrafen können hingegen auf privaten Parkflächen anfallen.
Wir bitten die Bevölkerung, bei entsprechenden Zahlungsaufforderungen aufmerksam zu sein. Eine abweichende Bankverbindung, ein ungewöhnliches Schreiben oder ein vom bekannten Format abweichendes Dokument können Hinweise auf einen Betrugsversuch sein.
Sollten Sie eine verdächtige E-Mail, ein Schreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten, leisten Sie bitte keine Zahlung und wenden Sie sich zur Überprüfung an zv-kvue-nl@hersbruck.de oder direkt an die Polizei.