Lockdown: Detailierung zur Öffnung von Handel und Dienstleistungen
18.12.2020 - Wirtschaftsförderung
Ausführliche FAQ-Liste zur Auslegung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu Corona und den Einschränkungen der Wirtschaft
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die neue,abgestimmte FAQ-Liste des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Themenbereich „Handel und Dienstleistungen“ auf der Grundlage der seit 16.12.2020 geltenden 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufmerksam gemacht und dabei die folgenden Re-gelungen hervorgehoben:
Parfümerien werden jetzt explizit unter den zu schließenden Einrichtungen angeführt (Nr.4).
Bei der sogenannten Mischbetriebsregelung (Nr.2) gilt: Bei Großbetriebsformen des Handels wie insbesondere SB-Warenhäusern, Verbrauchermärkten und großflächigen Drogeriemärkten gilt die Mischbetriebsregelung nicht, wenn nicht-erlaubte Sortimente in eigenen, gut abgrenzbaren Abteilungen (etwa eigenes Stockwerk; zusammenhängende, größere Fläche) des Betriebs angeboten werden. Diese Abteilungen sind zu schließen.