Leichte Lockerungen der heimischen Wirtschaft

17.04.2020 - Wirtschaftsförderung

Das Bayerische Kabinett hat am 16.04.2020 Beschlüsse über den weiteren Umgang mit Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Bayern gefasst.

Die Lockerungen des Freistaats bewegen sich an den beschlossenen Leitlinien des Bundes, sind aber in einigen Bereichen etwas vorsichtiger.

Diese Nachricht dient als erste Informationen und soll möglichst schnell Konkretisierungen zu den einzelnen Maßnahmen erhalten. Zum Beispiel „Was ist ein gültiges Hygienekonzept“ oder „Wer darf genau und zu welchem Zeitpunkt öffnen“. Hier bitten wir noch um etwas Geduld - sobald verlässliche Ausführungen dazu vorliegen, wird dieser Artikel entsprechend aktualisiert.

Die Staatsregierung hat folgende Eckpunkte beschlossen:

Geschäfte/Handel

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. (Wir klären gerade, ob hier auch wieder die Blumenläden gemeint sind.)
  • Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen (Bund: 20. April). Pro 20 qm darf nur ein Kunde anwesend sein, das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Friseure sollen ab 04. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Gastronomie/Hotellerie/Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Kontaktstelle für Unternehmen

In den vergangenen Wochen ist es vielfach zu Produktionsproblemen und Produktionsstillständen aufgrund gestörter internationaler Lieferketten im verarbeitenden Gewerbe in Bayern und Deutschland gekommen. Diese Lieferketten müssen schnell wiederhergestellt werden.

Das Wirtschaftsministerium wird daher eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. Die Kontaktstelle soll auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. In der Kontaktstelle sollen auch weitere betroffene Ressorts, insbesondere das Bauministerium und das Innenministerium mitwirken. Die Kontaktstelle soll zudem den Austausch mit den weiteren einzurichtenden Kontaktstellen bei den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder sowie mit zentralen weiteren Bundesbehörden wie etwa dem Zoll gewährleisten.

Sicheres Arbeiten während der Pandemie

Die bayerische Staatsregierung begrüßt die Erstellung eines Konzepts für sicheres Arbeiten während der Pandemie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Einbindung von Sozialpartnern, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Bayerische Sozialministerium wird diesen Prozess eng und konstruktiv begleiten. Weiterhin wird das Arbeitsministerium in Abstimmung mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden in Bayern sicherstellen, dass die Beratung von Unternehmen auch in dieser Ausnahmesituation weiterhin gewährleistet ist

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