Längere Wartezeiten im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
07.10.2025 - Mitteilungen aus dem Rathaus
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass es im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bis voraussichtlich 31.12.2025 zu längeren Bearbeitungszeiten der eingehenden Anträge kommt.
Ihre Anträge
für Maßnahmen mit geringem Umfang sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen
für Maßnahmen von längerer Dauer (ab 1 Monat)oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen sind bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Bearbeitungsfristen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen sowie Antragsdetails beginnen.