Längere Wartezeiten im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde

07.10.2025 - Mitteilungen aus dem Rathaus

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass es im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bis voraussichtlich 31.12.2025 zu längeren Bearbeitungszeiten der eingehenden Anträge kommt.

 

Ihre Anträge

 

  • für Maßnahmen mit geringem Umfang sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen
  • für Maßnahmen von längerer Dauer (ab 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen sind bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen

 

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Bearbeitungsfristen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen sowie Antragsdetails beginnen.

 

Die Antragsstellung erledigen Sie bitte direkt per Mail an verkehr@roethenbach.de

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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