Hilfe für die von den erweiterten Schließungen betroffenen Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)

13.12.2020 - Wirtschaftsförderung

Die Überbrückungshilfe III wird ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind

Für den Zeitraum der Schliessungsanordnungen gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 13. Dezember 2020 sind für die Überbrückungshilfe III folgende Unternehmen zusätzlich antragsberechtigt: 

  • Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (Förderhöchstbetrag 500.000EUR/Monat)
  • Unternehmen, die im 1. Halbjahr 2021 weiter von den am 28. Oktober 2020 beziehungsweise den am 13. Dezember 2020 neu vereinbarten Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (Förderhöchstbetrag 500.000EUR/Monat)
  • diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent aufweisen (Förderhöchstbetrag 200.000EUR/Monat)

Weitere Informationen enthält ein gemeinsames Papier des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dieses finden Sie hier zum Download.

Anträge können erst nach Abschluss der Programmierarbeiten, der beihilferechtlichen Klärung und der Abstimmung mit den Ländern voraussichtlich ab Ende Januar/Anfang Februar 2021 gestellt werden.

 

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