Corona-Pandemie: Förderkonditionen für außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) des Bundes

10.11.2020 - Wirtschaftsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Förderkonditionen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) veröffentlicht.

Damit soll Soloselbständigen, Freiberuflern sowie kleinen und mittelständigen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden. Die Schwellen für die Inanspruchnahme wurden abgesenkt und die Fördersätze sowie die Personalkostenpauschale erhöht.

Außerdem gewährt der Bund für die von den temporären Schließungen im November 2020 erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe), um diese für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Allgemeines

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

Direkt betroffene Unternehmen

Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt Betroffene Unternehmen

Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Antragsstellung über Steuerberater bei Soloselbstständige bis 5000 EUR selbst möglich.

Antragstellung

Die Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Fragen und Antworten zur Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)

Bitte Informieren Sie sich hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie die weiteren Details zu den Förderbedingungen der Überbrückungshilfe II sowie zu den Förderkonditionen für die sogenannte Novemberhilfe in den jeweiligen Rundschreiben des Deutschen Städtetags zum Download.

Downloads

Download Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfe

Download Eckpunkte der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)

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