Bayerische Energie-Härtefallhilfen: Antragstellung jetzt möglich

09.03.2023 - Wirtschaftsförderung

Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.

Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember 2022 Eckpunkte für ein Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen (EHFH) verabschiedet. Die Richtlinie für die Gewährung der Hilfen wurde am 28. Februar 2023 vom Bayerischen Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bekannt gemacht.

Hier gelangen Sie zur Antragsplattform

Das Programm soll Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Eine Antragstellung ist seit dem 06. März 2023 möglich. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

Die Härtefallhilfen sollen sowohl für den Einsatz leitungsgebundener Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme als auch für den Einsatz nicht-leitungsgebundener Energieträger wie leichtes Heizöl, Pellets, Hackschnitzel, Flüssiggas und Kohle gewährt werden.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und Verwaltungssitz in Bayern, aber z. B. auch bestimmte gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.

Die KMU müssen folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:

  • Prognostizierter Vorsteuergewinn im Jahr 2023, der durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird
  • Positive Liquiditätsvorschau

Die Unternehmen sollen einen Zuschuss zu den betrieblichen Energiekosten erhalten, wenn die Beschaffungspreise mehr als doppelt so hoch sind, als die Durchschnittspreise im Jahr 2021. Der Förderzeitraum erstreckt sich von Januar 2023 bis Dezember 2023.

Das antragstellende Unternehmen soll darlegen, dass eine Energieeinsparung in Höhe von 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs ohne eine Verringerung der Produktion kurzfristig nicht realisierbar ist. Anderenfalls verringert sich die Höhe des Zuschusses um 20 Prozent.

Die Zuschüsse sind pro Unternehmen auf zwei Millionen Euro begrenzt, bei Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion auf 250.000 Euro. Unterstützungen aus anderen Programmen werden auf die Höchstgrenze angerechnet. Es gilt eine Bagatellgrenze von 6.000 Euro, d. h. Hilfen unter 6.000 Euro sollen nicht gewährt werden.

Antragstellung

Anträge können direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) über eine elektronische Plattform eingereicht werden. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bayern-ID erforderlich. Bei verbundenen Unternehmen darf lediglich ein Antrag für den gesamten Unternehmensverbund gestellt werden.

Eine Härtefallkommission wird über die Gewährung der Beihilfen entscheiden. Die Abwicklung erfolgt über die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Das Programm soll aus den Haushaltsmitteln des Bundes für die sog. „Härtefallregelung KMU“ finanziert werden. Eine Bewilligung und Auszahlung der Hilfen ist erst möglich, wenn der Bund die Mittel freigegeben hat.

Für Fragen wurde eine Servicestelle eingerichtet, die per Telefon unter der 089/5790 5005 und per Email unter haertefallhilfe@stmwi.bayern.de zu erreichen ist. Zudem hat das StMWi ein umfangreiches FAQ-Dokument bereitgestellt, das Sie hier zum Download finden.

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