Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
17.12.2010 · Mitteilungen aus dem Rathaus
Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft und beinhaltet erstmals eine Trennung der Abwassergebühr in einen Schmutzwasseranteil, der wie bisher nach der bezogenen Frischwassermenge abgerechnet und in einen Niederschlagswasseranteil, der nach den Grundstücksflächen, die in die Kanalisation entwässert werden, ermittelt wird.
Die Satzung steht unter der Rubrik "Bekanntmachungen" zur Einsicht und zum download bereit.




